LUSTIGEREHEVERTRAG
zwischen
Frau ....
und
Herrn ....
Leibliches Wohl
Bei Tisch gelten folgende Verhaltensregeln: Klatscht der Mann einmal in die
Hände, so bedeutet das „Bring mir Bier, Frau!“ Zweimalig Klatschen heißt: „Bring mir Wein“. Dreimal Klatschen: „Ich hab noch Hunger!...“ Besonders geschmeichelt darf sich die Ehefrau dann fühlen, wenn ihr Ehemann viermal
oder öfter in die Hände klatscht. Das hieße nämlich:„Heute hast du aber gut gekocht, Schatz“ – was allerdings im Laufe einer Ehe leider immer seltener vorkommt.
„Eheliche Pflichten“
Zur Ausübung der „ehelichen Pflicht“ darf sich die Ehefrau ihrem Ehemann nur perfekt gestylt, frisiert, wohl duftend und zu allem bereit nähern. Anderenfalls muss sie für entsprechenden Ersatz sorgen.
Aussehen; das optische Erscheinungsbild
Die Ehefrau verpflichtet sich, ihre aktuelle Figur für die Dauer der Ehe beizubehalten bzw. ihr Idealgewicht binnen vier Monaten nach der Eheschließung zu erreichen.
Der Ehemann verpflichtet sich, für die Dauer der Ehe so auszusehen, wie er dies eben für richtig hält.
Etwaiges
Die Ehefrau nimmt zur Kenntnis, das sie ihren Ehemann weder umtauschen, noch im Internet versteigern lassen darf. Ferner nimmt sie zur Kenntnis, dass dieser Vertragspunkt im umgekehrten Fall selbstverständlich nicht gilt.
Diesen Ehevertrag unterzeichnen, in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte:
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Ehefrau Ehemann
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Ort, Datum
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