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Festtagsordnung (1)
§ 1
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Bei Ankunft der Gäste haben die Wagen so vorzufahren, daß der Kühler vorn und der
Auspuff hinten ist, damit keine Verwirrungen entstehen.
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§2
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Jeder muß gute Laune haben und möglichst den ganzen Abend lachen.
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§3
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Hunger darf nur in Begleitung von Durst mitgebracht werden.
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§4
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Wer gleichzeitig mit der einen Mundhälfte isst und mit der anderen spricht, hat darauf zu
achten, dass er unterwegs nicht die Seiten verwechselt.
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§5
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Es wird höflichst gebeten, nur soviel zu rauchen, dass man seinen Nachbarn noch
erkennen kann.
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§6
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Während der Vorträge darf nicht laut geschnarcht werden.
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§7
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Die anwesenden Damen dürfen auch zum Tanzen benutzt werden.
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§8
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Das Fest ist zu Ende, wenn der letzte Gast gegangen ist.
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Festtagsordnung (2)
1.
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Das Fest beginnt, wenn alle versammelt sind und endet, wenn alle eingesammelt sind.
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2.
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Wer sich auf den Schlips getreten fühlt, sollte bei der nächsten Feier eine Fliege umbinden.
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3.
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Betrunkene haben unauffällig unter die Tische zu rutschen, dürfen aber nicht als Fußmatte
benutzt werden.
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4.
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Bei Unwohlsein, das auf höheren Alkoholkonsum zurückzuführen ist, wird gebeten, sich die
hier im Hause befindlichen erstklassigen sanitären Anlagen anzuschauen.
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5.
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Sollte aus Versehen eine falsche Dame oder ein falscher Herr mit nach Hause genommen
werden, so ist diese Person innerhalb von 3 Tagen an den rechtmäßigen Eigentümer ausreichend frankiert zurückzusenden. Für Wertminderung wird kein Ersatz geleistet.
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6.
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Getanzt wird nach den Klängen der Musik und nicht auf den Füßen des Tanzpartners.
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7.
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Wir bitten die Herren, die Damen beim Tanzen nicht zu sehr an sich zu drücken. Heute ist
Hochzeit und kein Presseball.
Festtagsordnung (3)
1.
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Das Fest beginnt mit dem Anfang, und wer zu spät kommt hat diesen
verpasst!
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2.
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Chronisch nach unten gezogene Mundwinkel und trübsinnige Blicke sind der
Schönheit abträglich und damit nicht gestattet.
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3.
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Das Belästigen der Tischnachbarn durch hartnäckiges Schweigen ist
untersagt.
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4.
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Die angebotenen Speisen sind ohne Rücksicht auf die einzuhaltende Linie und
ohne Errechnung von Kalorien einzuhalten!
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5.
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Alle Teilnehmer haben dafür zu sorgen, dass genügend Feuchtigkeit
(Flüssigkeit) zugeführt wird, um unnötige Kalk und Staubablagerungen zu
vermeiden!
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6.
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Das Trinken aus leeren Gläsern und Blumenvasen ist verboten!
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7.
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Sollte die Zahl der Gäste auf weniger als eine Person zusammenschrumpfen,
ist das Fest unweigerlich zu Ende.
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8.
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Alle Gäste, die dieser Anordnung nicht Folgeleisten, laufen Gefahr, zur
Hochzeit nicht eingeladen zu werden!!!
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