Hochzeitszeitung
  Beispiel 2
 

 

Trinkordnung 

1.Wer nüchtern bleibt, ist selbst dran schuld.
2.Es darf immer nur soviel Alkohol in sich
hineingegossen werden,wie mit Gewalt hinunter geht.
3.Den Damen ist es untersagt, ihren Busen auf
der Tischkante abzustützen.
4.Wer trinkt um zu vergessen, muß seine Zeche
selbst bezahlen.
5.Den Blasenschwachen ist es untersagt, unterden Tisch zu pinkeln.
6.Es ist ratsamer, einen dicken Bauch vom
Saufen als einen Buckel vom Arbeiten zu haben.
7.Die Hochzeitsgäste sind zur Vernunft
angehalten; wer ständig säuft, führt auch ein geregeltes Leben.
8.Wer so blau ist, daß er weder stehen noch
gehen kann, der muß sofort mit dem Trinken aufhören und mit dem Auto nach Hause fahren

 

 

 
  Heute waren schon 6 Besucher (20 Hits) hier!  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden